Schulungen in Ihrer häuslichen Umgebung nach
§ 45 SGB XI:
Dieses Schulungsangebot richtet sich vor allem an pflegende Angehörige und privat ehrenamtlich Pflegende, deren Pflegesituation einer individuellen und zielgerichteten Beratung bedarf. Wir schulen Sie zu Hause, aufgeteilt in verschiedene Bereiche bis zu maximal 120 Minuten im 30-Minuten-Takt.
Die Schulung wird in 4 Prozessphasen unterteilt:
Kontaktaufnahme, Vermittlung des Pflegeverständnisses und der pflegerischen Situation des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson, zielgerichtete Beratung in Bezug auf die Pflegesituation, Wohnsituation und sozialem Umfeld, Beantragung der Pflege
Konkrete Anleitung in die pflegerische Situation, Vermittlung der pflegerischen Fähig- und Fertigkeiten, Intensive Ressourcennutzung und Bewältigungsstrategien vom Pflegebedürftigen und der Pflegeperson
Zielgerichtete Beratung zu individuellen Problemsituationen, Unterweisung in speziellen Tätigkeiten und im Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln
Umsetzung einer akuten Pflegesituation z. B. bei Entlassung aus dem Krankenhaus
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen. Ab 01. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Wir unterstützen ganz individuell, lesen vor, spielen Spiele, üben Alltagstätigkeiten oder gehen spazieren. Je nach Interesse und Wunsch vom Patienten.
Unter Grundpflege versteht man regelmäßige, sich wiederholende Pflegeleistungen. Diese umfasssen unter anderem die Unterstützung bei Nahrungsaufnahme bei Körperpflege bei Ausscheidungsvorgängen bei der Mobilität Beim Vorliegen eines Pflegegrades (2-5) werden die Kosten durch die Pflegekasse in Höhe des jeweiligen Pflegegrades übernommen.
Diese Leistungen bedürfen der ärztlichen Verordnung und der Bewilligung durch Ihre Krankenkasse. Für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist keine Pflegestufe notwendig. Medikamentengabe und -überwachung Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen Wundversorgung Versorgung künstlicher Darmausgänge Infusionstherapie
Wir bieten für pflegerische Notfälle eine ständige telefonische Erreichbarkeit und garantieren somit unseren Patienten Sicherheit rund um die Uhr.
Macht die private Pflegeperson Urlaub, ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert oder benötigt sie einfach nur Entlastung, dann übernehmen wir die Ersatzpflege. Für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr zahlt die Pflegekasse. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat. Wird die Verhinderungspflege von uns übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. Außerdem könne bis zu 50 % des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis zu maximal 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege genutzt werden.
Wir vermitteln:
Hausnotrufsystem
Inkontinenz- und Stomaversorgung
Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Badewannenlifter usw.)
“Essen auf Rädern”
Badewannenlifter usw.
Außerdem bieten wir an:
Kostenlose Beratung durch unsere Pflegedienstleitung
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Pflegeperson (Verhinderungspflege)
Behördengänge und Hilfe bei Formularausfüllung